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Wir haben ein Recht darauf:
Auf zur Kur - Körper und Seele baumeln lassen


Hektischer Alltag, harter Job und auch in der Freizeit jede Menge Stress. Wir sind einem enormen Leistungsdruck ausgesetzt. Besonders Mütter leiden unter den Anforderungen. Schließlich müssen sie als „Multi-Manager“ zu jeder Tageszeit fit, einsatzbereit und flexibel sein. Doch irgendwann ist Schluss mit dem „Von Null auf Hundert“. Körper und Geist fordern eine Auszeit, sonst drohen körperliche Erkrankungen, Depressionen oder das „Burn-out-Syndrom“. Kuren sollen hier gezielt vorbeugen oder Genesung ermöglichen. Doch wer hat Anspruch darauf und wie werden sie beantragt?

„Morgens die Kinder für die Schule fertig machen, Brote schmieren, dann zur Halbtagsstelle, anschließend Mittagessen vorbereiten, Wäsche waschen, die Wohnung putzen, irgendwann hat mein Körper ‚Nein’ gesagt.“ Jahrelang hat Elke Hasenclever ihre „Frau“ gestanden. Doch die Doppelbelastung als Mutter und Berufstätige schlug sich irgendwann auf ihren Rücken.

„Irgendwann hab ich gedacht, ich schaff’s nicht mehr“, sagt sie. Zu den Belastungen kamen nun noch ständige Schmerzen und auch die Kinder begannen zu kränkeln. „Die haben jede Grippe und jeden Husten mitgenommen.“ Für den Mediziner Horst Ebert ist das der „typische Beginn eines Teufelskreises“. „Die übermäßige Belastung hat erste Erkrankungen zur Folge, doch die Aufgaben sind ja immer noch da und müssen bewältigt werden. Und alles zusammen macht dann noch mehr krank.“ Oft leide die ganze Familie darunter. „Wenn immer 120 Prozent der Leistungsfähigkeit und der nervlichen Belastungsfähigkeit abfordert wird, macht das der Körper eben irgendwann nicht mehr mit.“

Auch in den Betrieben setze sich immer öfter eine „schiefe Entwicklung“ fort. „Aus Angst vor Arbeitsplatzverlust trauen sich die Leute nicht mehr, sich arbeitsunfähig schreiben zu lassen“, sagt der Mediziner. Doch verschleppte Krankheiten, die nicht richtig auskuriert wurden, stellen langfristig ein großes Gesundheitsrisiko dar.
Betroffene sollten möglichst rechtzeitig gegensteuern und sich eine „aktive Auszeit“ nehmen.
Dazu gehöre neben einer Umorganisation des Alltags auch das Wahrnehmen von Kuren. Angeboten werden sie von den jeweiligen Krankenkassen.
Doch aufgrund deren notorisch knapper finanzieller Ausstattung werden sie immer öfter abgelehnt. So bemängelnde der Sozialverband VdK den „auffälligen Rückgang besondern der ‚Mutter-Kind-Kuren’“. Der Landesvorsitzende des Verbandes, Manfred Hüniken kritisierte lautstark die AOK Niedersachsen und erinnert an die massiven Belastungen vieler Mütter. Hüniken: „Für Mütter gilt häufig nicht, was für die meisten Menschen selbstverständlich ist. Zeit für sich zu haben, Ruhepausen zum Auftanken nehmen zu können oder einfach nur eine hartnäckige Krankheit auszukurieren.“ Schließlich seien sie einem enormen körperlichen und seelischen Dauerstress ausgesetzt und dringend darauf angewiesen, gemeinsam mit ihren Kindern an einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen zu können. „Eine solche Kur dient auch der Vorbeugung von Gesundheitsschäden; und führt so langfristig zu einer Senkung der Gesundheitskosten, die allen Versicherten zu Gute kommt.“
Im Einzelfall sollten sich die Betroffenen von der rigiden Ablehnungs-Praxis nicht abschrecken lassen. Wer sich ausgebrannt fühlt oder unter körperlichen und psychischen Krankheiten leidet, sollte unbedingt eine entsprechende Kur beantragen.
Diese ist keineswegs eine Art „Zusatzurlaub“, sondern eine medizinische Leistung, auf die Betroffene Anspruch haben.
Ganz nach dem Belastungs- und/oder Krankheitsbild beinhalten sie Bewegungsprogramme, sowie Gruppen- und Einzelgespräche. Durchgeführt werden sie in zugelassenen Kureinrichtungen. Hier betreuen Teams aus Ärzten, Pädagogen, Psychologen und Ernährungsberatern sowie Erziehern die Mütter und Kinder.

„Die häufigsten Leiden sind Erkrankungen des Bewegungsapparates, psychosomatische Krankheiten, Depressionen, Burn-out-Syndrom, Atemwegserkrankungen und Anpassungsstörungen“, sagt der Mediziner Ebert.
Kinder können -sofern sie vollkommen gesund sind- dann als Begleitpersonen mitfahren, wenn sie zu Hause nicht betreut werden können. Im Normalfall allerdings werden die Kinder gleich mitbehandelt. Nach den Erfahrungen von Kinderärzten leiden sie besonders häufig an Erkrankungen des Atmungssystems, Bewegungs- und Haltungsstörungen, Infektanfälligkeit, Verhaltensstörungen, Krankheiten der Haut sowie Übergewicht.

Bei den Kuren wird zwischen Rehabilitation und Vorsorgemaßnahmen unterschieden. Immer dann, wenn bereits eine Krankheit vorliegt, die es  auszuheilen gilt, wird sie als Rehabilitation genehmigt.
Wer also nach einer Operation oder einer überstandenen Krankheit im Alltag wieder besser Tritt fassen will, fährt in eine der Kurkliniken, die im gesamten Bundesgebiet zu finden sind.
In allen Kureinrichtungen werden speziell zugeschnittene Therapien angeboten.
Beantragt werden muss sie generell bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden. Auf Anfrage wird dann ein Formblatt zugeschickt, dass von einem selbst und auch dem Hausarzt ausfüllt wird.
Sollen die Kinder mitbehandelt werden, muss auch für sie ein Attest vom behandelnden Arzt oder vom Kinderarzt ausgestellt werden.

Wichtig: In allen Attesten müssen die Beschwerden, Symptome und Krankheiten ausführlich aufgelistet sein. Je gründlicher dies geschieht, desto wahrscheinlicher ist die Genehmigung der Kur und damit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Also nichts vergessen, was eventuell zur Beurteilung der gesundheitlichen Situation wichtig sein könnte!
Die Kur selbst dauert in der Regel drei Wochen. In Einzelfällen ist eine Verlängerung möglich, die dann von der Klinik beantragt wird.
All diese Maßnahmen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Wer also zur Kur fährt, muss keinen Urlaub beantragen. Die Kosten werden generell von den Krankenkassen übernommen. Allerdings ist eine Zuzahlung fällig, die täglich mit zehn Euro zu Buche schlägt. Wer seine Zuzahlungsgrenze überschritten hat, wird von der Krankenkasse von der Zahlung befreit.
Für Kinder muss dieser Betrag übrigens nicht gezahlt werden.

Der Antrag ist in der Regel bei der eigenen Krankenkasse zu stellen. Ist eine Frau bei ihrem Ehemann mitversichert, dann ist dessen Krankenversicherung zuständig. Die Privatkassen zahlen Kuren in der Regel nur, wenn man eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Doch auch hier sollte man sich bei der zuständigen Beihilfestelle nach den Möglichkeiten für eine Kur informieren.

Wurde eine Kur von der Krankenkasse bewilligt, dann muss sie innerhalb eines halben Jahres angetreten werden.
Wird sie hingegen abgelehnt, hat oft ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg. Der Wiederholungszeitraum zwischen zwei Kuren beträgt in der Regel vier Jahre. Allerdings sind auch hier medizinisch begründete Ausnahmen möglich.

Entschieden wird über den Antrag in der Regel innerhalb einer Frist von einem bis zwei Monaten.
„Auf keinen Fall sollte man sich schon von vornherein abschrecken lassen“, sagt Elke Hasenclever. „Auch meine Kur wurde zunächst abgelehnt. Mit dem Widerspruch hat es dann geklappt.“ Für sie war die Rehabilitation ein voller Erfolg.
„Eigentlich wollte ich ja gar nicht von zu Hause weg. Aber mal etwas anderes zu sehen, einen anderen Rhythmus zu haben, das ist wirklich toll. Und auch die Kinder lebten förmlich auf.“
Die dort eingeübten Gymnastik- und ein paar Yogaübungen gehören jetzt immer noch zu ihrem Tagesprogramm. „Genauso wie Zähneputzen.“

Elke Hasenclever ist sicher: „Ein wenig Abstand vom Alltag tut gut. Raus aus dem Trott und einfach mal Körper und Seele baumeln lassen.“

Nähere Informationen zu den Kuren halten die Krankenkassen und Verbraucherverbände bereit. In den Papieren ist nachzulesen, wie man bei einer Ablehnung einen Widerspruch einlegt.

Vor allem: Nicht abschrecken lassen! Kuren sind keine Gnadenleistung der Krankenkassen, sondern ein verbrieftes Recht der Versicherten.

Janek Vincier

Foto ©Alpen-Therme-Gaste

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